Artikel 28 GWVO – Technische Regulierungsstandards zu den Informationen, die für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden en notwendig sind

(1)   Die AMLA arbeitet bis zum 10. Juli 2026 Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus und legt sie der Kommission zur Annahme vor. Darin wird Folgendes festgelegt: a) die Anforderungen an Verpflichtete nach Artikel 20 und die Informationen, die für die Durchführung einer standardmäßigen, einer vereinfachten und einer verstärkten Sorgfaltsprüfung nach den Artikeln 22 und 25 und nach Artikel 33 Absatz 1 und Artikel 34 Absatz 4 eingeholt werden müssen, einschließlich der Mindestanforderungen in Fällen, in denen das Risiko geringer ist; b) welche Art von vereinfachten Sorgfaltsmaßnahmen die Verpflichteten nach Artikel 33 Absatz 1 dieser Verordnung in Fällen anwenden dürfen, in denen das Risiko geringer ist, einschließlich der Maßnahmen, die unter Berücksichtigung der Ergebnisse der von der Kommission nach … Artikel 28 GWVO – Technische Regulierungsstandards zu den Informationen, die für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden en notwendig sind weiterlesenRead More →