Vor Begründung einer Geschäftsbeziehung oder Durchführung einer gelegentlichen Transaktion holt ein Verpflichteter mindestens die nachstehend genannten Informationen ein, um Zweck und angestrebte Art der Geschäftsbeziehung oder Transaktion zu verstehen:
a)Zweck des geplanten Kontos, der geplanten Transaktion oder der geplanten Geschäftsbeziehung;
b)geschätzter Betrag der geplanten Transaktionen oder Tätigkeiten und deren wirtschaftlicher Beweggrund;
c)Herkunft der Mittel;
d)Bestimmung der Mittel.