Consulting

Consulting (Beratung)

Wir sind Ihr erfahrener Partner für die Beratung zur Umsetzung der „Geldwäscheverordnung (GWVO)“, dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung“.

Unsere Experten unterstützen Sie mit folgenden Dienstleistungen:

  1. Bestandsaufnahme (Status Quo): Wir beginnen unseren Beratungsprozess mit einer umfassenden Bestandsaufnahme, um den aktuellen Stand Ihrer Organisation im Hinblick auf die Anforderungen der GWVO zu ermitteln.
  2. Durchführung einer GAP-Analyse: Unsere Experten führen eine gründliche GAP-Analyse durch, um Bereiche zu identifizieren, in denen Ihre Organisation möglicherweise nicht den Anforderungen der GWVO entspricht.
  3. Ableitung eines Maßnahmenplans: Basierend auf den Ergebnissen unserer GAP-Analyse erstellen wir einen detaillierten Maßnahmenplan, der notwendige Schritte zur Erfüllung der GWVO-Anforderungen aufzeigt.
  4. Projektleitung/ Projektmanagement: Wir übernehmen die Projektleitung, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen zur Erfüllung der GWVO-Anforderungen effizient und effektiv umgesetzt werden.
  5. Erstellung von Leitlinien, Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Prozessbeschreibungen, Kontrollplänen und Checklisten: Unsere Experten entwickeln klare und präzise Dokumentationen, die Ihre Organisation dabei unterstützen, die GWVO-Anforderungen zu erfüllen und ein hohes Maß an Compliance aufrechtzuerhalten.
  6. Unterstützung bei der Auswahl entsprechender Dritter: Wir helfen Ihnen dabei, vertrauenswürdige Dienstleister, Auslagerungsunternehmen und Ausgliederungsunternehmen zu identifizieren, die Sie bei der Einhaltung der GWVO-Anforderungen unterstützen können.

Unser Ziel ist es, Ihre Organisation dabei zu unterstützen, die Anforderungen der GWVO sicher und effizient zu erfüllen. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung, basierend auf Ihren spezifischen Bedürfnissen und Herausforderungen.

Wir freuen uns darauf, Sie bei der Umsetzung der Geldwäscheverordnung zu unterstützen.