Bis zum [5 Jahre nach Geltungsbeginn dieser Verordnung] und danach alle drei Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor.
2023-05-23
Bis zum [5 Jahre nach Geltungsbeginn dieser Verordnung] und danach alle drei Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor.
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