Rat erlässt Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit von Kryptowertetransfers
Die EU erschwert Kriminellen den Missbrauch von Kryptowährungen für Geldwäschezwecke
Die EU erschwert Kriminellen die Umgehung von Anti-Geldwäsche-Vorschriften mittels Kryptowährungen.
Der Rat hat 16. Mai 2023 die aktualisierte Vorschriften über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers angenommen, indem der Anwendungsbereich dieser Vorschriften auf Kryptowertetransfers ausgeweitet wurde.
Dies gewährleistet finanzielle Transparenz in Bezug auf den Austausch von Kryptowerten und bietet der EU einen soliden Rahmen, der den strengsten internationalen Standards für den Austausch von Kryptowerten entspricht und sicherstellt, dass diese nicht für kriminelle Zwecke verwendet werden.
Nach den neuen Vorschriften sind Anbieter von Krypto-Dienstleistungen verpflichtet, bestimmte Angaben über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen durchgeführten Transfers von Kryptowerten zu erheben und zugänglich zu machen, unabhängig davon, wie viele Kryptowerte übertragen werden.
So wird die Rückverfolgbarkeit von Kryptowertetransfers sichergestellt, damit mögliche verdächtige Transaktionen besser erkannt und unterbunden werden können.
Hintergrund
Die Verordnung ist Teil eines Pakets von Legislativvorschlägen zur Verschärfung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT), das die Kommission am 20. Juli 2021 vorgelegt hat. Das Paket enthält auch einen Vorschlag zur Schaffung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche.
Der Rat hat seinen Standpunkt zu dem Geldtransfer-Vorschlag am 1. Dezember 2021 festgelegt. Die Trilogverhandlungen wurden am 28. April 2022 aufgenommen und endeten mit einer vorläufigen Einigung am 29. Juni. Die heutige förmliche Annahme ist die letzte Etappe des Gesetzgebungsverfahrens.