(1) Im Fall von juristischen Personen nach Artikel 57, die Express Trusts ähneln, oder Express Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen gemäß Artikel 58 mit Ausnahme von Discretionary Trusts sind, sofern die Begünstigten noch zu bestimmen sind, die Kategorie der Begünstigten und ihre allgemeinen Merkmale anzugeben. Begünstigte innerhalb dieser Kategorie sind wirtschaftliche Eigentümer, sobald sie ermittelt oder benannt sind.
(2) In den folgenden Fällen sind nur die Kategorie der Begünstigten und ihre Merkmale anzugeben:
| a) | Altersversorgungssysteme, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/2341 fallen, |
| b) | Systeme des finanziellen Eigentums oder der finanziellen Beteiligung von Mitarbeitern, sofern die Mitgliedstaaten nach einer angemessenen Risikobewertung zu dem Schluss gelangt sind, dass das Risiko eines Missbrauchs für Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gering ist, |
| c) | juristische Personen nach Artikel 57, die Express Trusts ähneln, Express Trusts und ähnliche Rechtsvereinbarungen nach Artikel 58, sofern i) die juristische Person, der Express Trust oder eine ähnliche Rechtsvereinbarung zu gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken gegründet wird, und ii) die Mitgliedstaaten nach einer angemessenen Risikobewertung zu dem Schluss gelangt sind, dass die Kategorie von juristischer Person, Express Trust oder ähnlicher Rechtsvereinbarung ein geringes Risiko eines Missbrauchs für Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung aufweist. |
(3) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Kategorien von juristischen Personen, Express Trusts oder ähnlichen Rechtsvereinbarungen gemäß Absatz 2 zusammen mit einer Begründung auf der Grundlage der spezifischen Risikobewertung mit. Die Kommission übermittelt den anderen Mitgliedstaaten diese Mitteilung in Kenntnis.