Unternehmensregister

Unternehmensregister

Unternehmensregister sind eine zentrale Säule der rechtlichen Transparenz im EU-Binnenmarkt. Sie dokumentieren die rechtliche Existenz von Unternehmen, deren Organisationsstruktur sowie wesentliche Registerdaten und bilden damit eine unverzichtbare Grundlage für KYC-, Compliance-, Aufsichts- und Geschäftsprozesse.


Tabelle der Unternehmensregister

Die Tabelle auf dieser Seite bietet einen strukturierten Überblick über die nationalen Unternehmensregister aller EU-Mitgliedstaaten. Für jedes Land werden insbesondere dargestellt:

  • der Name des nationalen Unternehmensregisters,
  • der offizielle Zugangslink zum staatlichen Registerportal,
  • sowie länderspezifische Hinweise zur Nutzung, Sprache oder Zugänglichkeit.

Die Tabelle dient damit als zentraler Einstiegspunkt für die Recherche von Unternehmensdaten in Europa. Sie richtet sich insbesondere an:

  • Verpflichtete nach Geldwäsche- und Aufsichtsrecht,
  • Compliance-, KYC- und AML-Funktionen,
  • Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsprüfer,
  • sowie Unternehmen mit grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit.

Wichtig ist: Die Tabelle verweist ausschließlich auf amtliche, staatlich betriebene Register – nicht auf private Datenaggregatoren oder kommerzielle Auskunfteien.


EU-weites Unternehmensregister (BRIS)

Mit der zunehmenden grenzüberschreitenden Tätigkeit von Unternehmen im EU-Binnenmarkt wurde der Zugang zu nationalen Unternehmensregistern systematisch vernetzt. Seit Juni 2017 sind die Unternehmensregister aller EU-Mitgliedstaaten über das Business Registers Interconnection System (BRIS) miteinander verbunden.

Einheitlicher Zugang über das e-Justice-Portal

Über das EU-e-Justice-Portal stellt die Europäische Union ein einheitliches Suchportal zur Verfügung, das es ermöglicht:

  • Unternehmen in allen EU-Mitgliedstaaten zentral zu recherchieren,
  • Basisinformationen aus nationalen Registern länderübergreifend abzurufen,
  • Verknüpfungen zwischen Unternehmen und Zweigniederlassungen in anderen Staaten nachzuvollziehen.

Das EU-weite Unternehmensregister ist dabei kein eigenes Register mit eigener Datenhaltung, sondern ein technisches Verknüpfungs- und Zugriffssystem, das die nationalen Register miteinander verbindet.

https://e-justice.europa.eu/topics/registers-business-insolvency-land/business-registers-search-company-eu_de

Grenzen der EU-weiten Vernetzung

Trotz der EU-weiten Durchsuchbarkeit bleiben wesentliche Aspekte national geregelt:

  • Inhalt und Umfang der Registerdaten unterscheiden sich je Mitgliedstaat,
  • Zugangsbedingungen (kostenfrei, gebührenpflichtig, Registrierung) variieren,
  • Sprache und Terminologie sind nicht harmonisiert,
  • es existiert keine einheitliche Datenstruktur oder Standardisierung der Registerfelder.

Für Compliance- und KYC-Zwecke bedeutet dies:
Das EU-weite Unternehmensregister erleichtert den Zugang, ersetzt jedoch keine fachliche Analyse und Bewertung der nationalen Registerdaten.


Bedeutung für KYC, GW/TF und Compliance

Unternehmensregister liefern:

  • den juristischen Identitätsnachweis eines Unternehmens,
  • Informationen zu Rechtsform, Sitz und Vertretungsorganen,
  • eine Grundlage für weitergehende Prüfungen (z. B. UBO-Ermittlung, Risikoanalyse).

Sie sind damit notwendig, aber nicht ausreichend, um regulatorische Anforderungen vollständig zu erfüllen. Erst im Zusammenspiel mit weiteren Registern (z. B. wirtschaftlich Berechtigte) und internen Prüfprozessen entsteht eine compliance-feste Gesamtsicht.


Unternehmensregister sind das rechtliche Fundament der Unternehmensidentifikation in Europa. Die EU-weite Vernetzung über BRIS schafft Transparenz und erleichtert den Zugang – die operative Verantwortung, Bewertung und rechtssichere Nutzung der Daten bleibt jedoch weiterhin national und fachlich anspruchsvoll.