Register wirtschaftlicher Eigentümer

Register wirtschaftlicher Eigentümer

Register wirtschaftlicher Eigentümer sind ein zentrales Instrument der Geldwäscheprävention und Transparenz im EU-Binnenmarkt. Sie dienen der Offenlegung der natürlichen Personen, die letztlich Eigentum oder Kontrolle über Gesellschaften, sonstige juristische Personen, Trusts oder vergleichbare Rechtsvereinbarungen ausüben.


Tabelle der Register wirtschaftlicher Eigentümer

Die Tabelle auf dieser Seite bietet einen systematischen Überblick über die nationalen Register wirtschaftlicher Eigentümer aller EU-Mitgliedstaaten. Für jedes Land werden insbesondere dargestellt:

  • das zuständige Register bzw. die verantwortliche Behörde,
  • der offizielle Zugangslink zum nationalen Register,
  • sowie Hinweise zu Zugriffsrechten, Struktur oder Besonderheiten des jeweiligen Registers.

Die Tabelle fungiert als zentrale Navigationshilfe für Verpflichtete nach dem Geldwäsche- und Aufsichtsrecht, insbesondere für:

  • Kredit- und Finanzinstitute,
  • Zahlungs- und E-Geld-Institute,
  • Versicherungen, Wertpapierfirmen und andere Verpflichtete,
  • Compliance-, KYC- und AML-Funktionen.

Sie verweist ausschließlich auf amtliche, staatlich geführte Register und ermöglicht damit einen direkten Zugang zu den jeweils maßgeblichen nationalen Transparenzsystemen.


System zur Vernetzung der Register wirtschaftlicher Eigentümer (BORIS)

Um die Transparenz wirtschaftlicher Eigentumsverhältnisse auch grenzüberschreitend zu verbessern, hat die Europäische Union das
System zur Vernetzung der Register wirtschaftlicher Eigentümer (BORIS – Beneficial Ownership Registers Interconnection System) geschaffen.

EU-weiter Zugang über das e-Justice-Portal

BORIS ist ein technisches Verknüpfungs- und Zugriffssystem, das:

  • die nationalen Zentralregister mit Angaben zu wirtschaftlichen Eigentümern miteinander verbindet,
  • Register zu:
    • Gesellschaften,
    • sonstigen juristischen Personen,
    • Trusts und vergleichbaren Rechtsvereinbarungen
      EU-weit auffindbar macht,
  • über das EU-e-Justice-Portal einen einheitlichen Einstiegspunkt bereitstellt.

BORIS ist dabei kein eigenes EU-Register mit zentraler Datenhaltung, sondern ein Such- und Weiterleitungssystem, das den Zugriff auf die national geführten Register erleichtert.

https://e-justice.europa.eu/topics/registers-business-insolvency-land/beneficial-ownership-registers-interconnection-system-boris_de


Grenzen der Vernetzung über BORIS

Trotz der EU-weiten Verknüpfung bleiben wesentliche Aspekte national geregelt:

  • Inhalt, Detailtiefe und Datenqualität der Register unterscheiden sich je Mitgliedstaat,
  • Zugriffsrechte variieren (Behörden, Verpflichtete, Öffentlichkeit),
  • es existiert keine vollständig harmonisierte Datenstruktur oder einheitlicher Mindestdatensatz,
  • Eintragungen haben überwiegend deklaratorischen Charakter.

Für KYC- und AML-Zwecke bedeutet dies:
BORIS erleichtert den Zugang zu UBO-Informationen, ersetzt jedoch nicht die eigene wirtschaftliche Eigentümerermittlung und -bewertung.


Bedeutung für KYC, GW/TF und Compliance

Register wirtschaftlicher Eigentümer sind ein zwingender Bestandteil risikobasierter Sorgfaltspflichten. Sie dienen insbesondere der:

  • Plausibilisierung von Eigentums- und Kontrollstrukturen,
  • Risikobewertung von Kunden und Geschäftsbeziehungen,
  • Identifikation von komplexen oder intransparenten Strukturen.

Sie stellen jedoch keinen abschließenden Nachweis dar, sondern sind als unterstützende Prüfquelle in ein umfassendes KYC- und Compliance-Framework einzubetten.


Register wirtschaftlicher Eigentümer schaffen Transparenz über tatsächliche Kontrollverhältnisse. Die EU-weite Vernetzung über BORIS verbessert die Auffindbarkeit dieser Informationen erheblich – die rechtliche Verantwortung für Analyse, Bewertung und Dokumentation verbleibt jedoch weiterhin bei den Verpflichteten.