Mit dieser Verordnung wird Folgendes geregelt:
| a) | die Maßnahmen, die Verpflichtete anzuwenden haben, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern; |
| b) | die Anforderungen für die Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums bei juristischen Personen, Express Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen; |
| c) | die Maßnahmen zur Eindämmung des Missbrauchs anonymer Instrumente. |