Bei juristischen Personen sind die wirtschaftlichen Eigentümer diejenigen natürlichen Personen, die
| a) | direkt oder indirekt eine Eigentumsbeteiligung an der Gesellschaft halten, |
| b) | die Gesellschaft oder sonstige juristische Personen entweder durch Eigentumsbeteiligung oder anderweitig direkt oder indirekt kontrollieren. |
Eine anderweitige Kontrolle gemäß Unterabsatz 1 Buchstabe b wird unabhängig von und parallel zu dem Bestehen einer Eigentumsbeteiligung oder der Kontrolle durch Eigentumsbeteiligung ermittelt.