Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 10. Juli 2027 mit Ausnahme für in Artikel 3 Ziffer 3 Buchstaben n und o genannten Verpflichteten, für die sie ab dem 10. Juli 2029 gilt.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 31. Mai 2024.