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Pflicht zur Aktualisierung von Kundeninformationen (Art. 26 Abs. 2 GWVO) Art. 26 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2024/1624 (GWVO/AMLR) verpflichtet Verpflichtete im Rahmen der laufenden Überwachung sicherzustellen, dass die maßgeblichen Unterlagen, Daten oder Informationen des Kunden auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Zeitraum zwischen Aktualisierungen richtet sich nach dem mit der Geschäftsbeziehung verbundenen Risiko und darf folgende Höchstfristen nicht überschreiten: Diese Fristen sind zwingende Obergrenzen („keinesfalls überschreiten“). Eine Verlängerung ist unzulässig. Beziehungsbezogene Aktualisierung (Erwägungsgrund (71)) Erwägungsgrund (71) konkretisiert die Reichweite dieser Pflicht: Werden im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mehrere Produkte oder Dienstleistungen bereitgestellt, ist die Aktualisierung von Informationen, Daten und Unterlagen nicht auf das einzelne ProduktRead More →

Neue Aufbewahrungsfristen unter Art. 77 GWVO Mit der Verordnung (EU) 2024/1624 (GWVO) führt die Europäische Union erstmals einen vollständig harmonisierten und unmittelbar anwendbaren EU-Rechtsrahmen für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) ein. Artikel 77 GWVO ersetzt die bislang divergierenden nationalen Regelungen zur GW/TF-Dokumentation durch einen einheitlichen, verbindlichen Standard, der festlegt, Für Verpflichtete ist Artikel 77 GWVO eine zentrale Vorschrift an der Schnittstelle von GW/TF-Compliance, aufsichtsrechtlicher Prüfbarkeit und Datenschutzrecht. Von nationalen GW/TF-Aufbewahrungsregeln zur EU-weiten Harmonisierung Unter den bisherigen Geldwäscherichtlinien wurden Aufbewahrungspflichten durch nationales Recht umgesetzt. Dadurch unterschieden sich Aufbewahrungsfristen, Löschpraktiken und Archivierungskonzepte teils erheblich zwischen den Mitgliedstaaten. Artikel 77 GWVO beendetRead More →

Neue Transparenz der wirtschaftlichen Eigentümer nach Kapitel IV GWVO Mit der Verordnung (EU) 2024/1624 (GWVO) hat die Europäische Union das Konzept des wirtschaftlichen Eigentums von einem weitgehend schwellenwertgetriebenen Ansatz zu einem geschlossenen, struktursicheren Transparenzsystem weiterentwickelt. Kapitel IV GWVO (Artikel 51-62 GWVO) fragt nicht mehr, ob wirtschaftliche Eigentümer identifiziert werden können. Es schreibt verbindlich vor, wie sie in jeder denkbaren rechtlichen Struktur zu identifizieren sind – und wie diese Identifikation zu dokumentieren, fortzuschreiben und prüfungssicher nachzuweisen ist. Dies ist keine inkrementelle Reform. Kapitel IV ersetzt fragmentierte Beteiligungslogiken durch einen einheitlichen, unmittelbar geltenden EU-Standard. Von Beteiligungsschwellen zu struktureller Transparenz In früheren Geldwäsche-Regimen wurde wirtschaftliches Eigentum häufig aufRead More →

Neue Meldepflichten nach Kapitel V GWVO Kapitel V der Verordnung (EU) 2024/1624 (GWVO) begründet ein unmittelbar geltendes unionsweites Melderegime, das auf vier zentralen Grundregeln beruht: „Erträge aus strafbaren Handlungen“ und „Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung oder strafbaren Handlungen“ Trigger Geldwäsche: „Erträge aus strafbaren Handlungen“ Die GWVO definiert „Geldwäsche“ durch Verweis auf Artikel 3 Absätze 1 und 5 der Richtlinie (EU) 2018/1673. Nach dieser Richtlinie umfassen Geldwäschestraftaten unter anderem: in Kenntnis dessen, dass diese aus einer strafbaren Handlung herrühren. Die Definition erfasst ausdrücklich auch die Selbstgeldwäsche, also Fälle, in denen der Täter der Vortat selbst an der Geldwäsche beteiligt ist. Trigger Terrorismusfinanzierung: „Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung“ Die GWVO definiertRead More →

AMLA Programmplanungsdokument 2026-2028: Was die EU-Geldwäscheaufsicht liefern wird und wann AMLA veröffentlicht ihr erstes Programmplanungsdokument (2026-2028) Am 4. Februar 2026 hat die Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism (AMLA) ihr Programmplanungsdokument (Single Programming Document, SPD) für den Zeitraum 2026-2028 veröffentlicht. Damit vollzieht die Behörde einen klaren Übergang vom institutionellen Aufbau zur vollständigen operativen Umsetzung ihres Mandats auf EU-Ebene. Laut offizieller AMLA-Pressemitteilung handelt es sich beim Programmplanungsdokument um den ersten mehrjährigen Plan der Behörde, der Prioritäten, Zeitpläne und konkrete Deliverables festlegt, während AMLA von der Aufbau- in die Umsetzungsphase übergeht. Das Dokument dient als Roadmap für den Markt – für Verpflichtete, AufsichtsbehördenRead More →

Neue Hochrisiko-Drittländer nach Anhang III lit. f GWVO Warum Verpflichtete ihre Länder­risikologik nach Artikel 32 und Artikel 34 Abs. 3 GWVO neu gestalten müssen Mit der Verordnung (EU) 2024/1624 (GWVO) hat die EU ein grundlegend neues Verständnis von Länderrisiken eingeführt. Diese Änderung ist in Anhang III lit. f GWVO verankert und wird durch Artikel 32 GWVO (Leitlinien der AMLA) sowie Artikel 34 Abs. 3 GWVO (Entscheidungsgrundlagen für verstärkte Sorgfaltspflichten) operativ durchsetzbar. Dabei handelt es sich nicht um eine bloße Weiterentwicklung bestehender Hochrisiko-Drittländer-Konzepte. Für Verpflichtete hat dies erhebliche operative Auswirkungen: Anhang III lit. f GWVO: Die neue Hochrisiko-Kategorie Anhang III lit. f GWVO führt eine strukturelleRead More →

Neue verstärkte Sorgfaltspflichten nach Abschnitt 4 der GWVO (Section 4 AMLR – Enhanced Due Diligence) Abschnitt 4 der Verordnung (EU) 2024/1624 (GWVO) ist keine Fortentwicklung der bisherigen verstärkten Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence, EDD). Er stellt einen strukturellen Neustart dar. Erstmals behandelt das EU-Recht EDD nicht mehr primär als risikobasierte Option. Stattdessen definiert die GWVO verbindliche Eskalations-, Verbots-, Fortführungs- und Beendigungslogiken für ganze Kategorien von Kunden, Geschäftsbeziehungen und Transaktionen. Abschnitt 4 regelt kollektiv: Für Compliance-Manager und Geldwäschebeauftragte ist Abschnitt 4 der Punkt, an dem berufliche Verantwortung operativ überprüfbar wird. Von der Risikoanalyse zur verpflichtenden Maßnahme Das Ende reiner Ermessensspielräume Unter früheren GW/TF-Regimen wurde EDD häufig wieRead More →

Neue Gruppenweite Anforderungen nach Art. 16 GWVO Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1624 (GWVO) wird die gruppenweite Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht länger als bloße technische Erweiterung lokaler Pflichten behandelt. Artikel 16 GWVO etabliert vielmehr einen eigenständigen, unmittelbar anwendbaren Level-1-Rechtsrahmen für die GW/TF-Governance auf Gruppenebene, der Mutterunternehmen direkt bindet und die aufsichtlichen Erwartungen in der gesamten EU neu justiert. Gruppenweite AML-Anforderungen sind zwar kein neues Thema. Artikel 16 GWVO markiert jedoch einen qualitativen Bruch: Was bislang überwiegend durch delegierte Rechtsakte und technische Standards geregelt war – insbesondere durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/758 – ist nun unmittelbarer Bestandteil des primären EU-GW/TF-Rechts, mit erweitertemRead More →

Neue Anforderungen an die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung nach Art. 26 Abs. 1 GWVO Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1624 (GWVO) markiert einen grundlegenden Wendepunkt im europäischen GW/TF-Rahmenwerk. Was bislang als Kombination aus Transaktionsmonitoring und periodischen Überprüfungen verstanden wurde, wird nun zu einer einheitlichen, integrierten rechtlichen Verpflichtung erhoben: der kontinuierlichen Überwachung der gesamten Geschäftsbeziehung. Diese Vorschrift verfeinert bestehende Praktiken nicht lediglich. Sie beseitigt siloartige GW/TF-Architekturen und etabliert einen beziehungszentrierten, risikokalibrierten Überwachungsstandard, dessen Nachweis Aufsichtsbehörden von Beginn der Anwendung der GWVO an erwarten werden. Die kontinuierliche Überwachung richtet sich auf die Geschäftsbeziehung – nicht nur auf Transaktionen Art. 26 Abs. 1 GWVO verpflichtet VerpflichteteRead More →