Neue Pflichten für das Leitungsorgan gemäß GWVO

Neue Pflichten für das Leitungsorgan gemäß GWVO

Gesamtverantwortung für die Einhaltung aller GW/TF-Vorgaben liegt beim Leitungsorgan

Das Leitungsorgan ist die höchste verantwortliche Instanz für die Einhaltung aller GW/TF-Vorgaben.

Verantwortung des Leitungsorgans:

  • Ist kollektiv und gilt für das Leitungsorgan als Ganzes
  • Kann nicht auf Compliance, Risikomanagement oder externe Berater übertragen werden
  • Bleibt uneingeschränkt bestehen, auch wenn ein einzelnes Mitglied als Compliance Manager bestellt wird
  • Die Benennung eines verantwortlichen Mitglieds begrenzt oder schützt das Managementorgan nicht vor Haftung

Aufsichtsbehörden bewerten das kollektive Verhalten des Leitungsorgans – nicht interne Rollenbeschreibungen.


Genehmigung interner Richtlinien ist nicht delegierbar

Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion muss:

  • Alle internen GW/TF-Richtlinien genehmigen
  • Sicherstellen, dass die Richtlinien widerspiegeln:
    • das tatsächliche Geschäftsmodell
    • die Risikoposition des Instituts
    • den strategischen Risikoappetit

Was das praktisch bedeutet:

  • Genehmigung durch Compliance → unzureichend
  • Genehmigung durch Ausschüsse → unzureichend
  • Genehmigung ausschließlich durch das Aufsichtsorgan → unzureichend
  • Nur die Genehmigung durch die geschäftsleitende Ebene erfüllt den AMLR-Standard.

Genehmigung der unternehmensweiten Risikoanalyse entspricht Risikoakzeptanz

Die Unternehmensweite Risikoanalyse wird:

  • von dem/den Geldwäschebeauftragte erstellt
  • vom Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion genehmigt

Mit der Genehmigung der unternehmensweiten Risikoanalyse akzeptiert das Leitungsorgan ausdrücklich:

  • die identifizierten GW/TF-Risiken
  • die Risikoklassifizierung des Instituts
  • die Konsequenzen für Kontrollen, Ressourcen und Eskalation

Die Genehmigung ist kein formaler Akt, sondern eine materielle Risikoakzeptanz.


Compliance Manager: Verantwortlichkeit innerhalb des Managementorgans

Bestellung und Rolle

Ein Mitglied des Leitungsorgans muss als Compliance Manager bestellt werden.

Compliance Manager bedeutet:

  • Sie sind der Verantwortliche für die Einhaltung der GWVO, der Verordnung (EU) 2023/1113 und der Verwaltungsakte
  • Sie stellen sicher, dass:
    • Richtlinien, Verfahren und Kontrollen der Risikolage entsprechen
    • diese tatsächlich umgesetzt werden
    • ausreichend Personal und Systeme bereitgestellt werden
  • Sie erhalten Informationen über wesentliche GW/TF-Schwachstellen und handeln entsprechend

Dies ist kein Ehrenamt, sondern eine persönliche Leitungsaufgabe.


Kollektives Leitungsorgan

Handelt das Leitungsorgan kollektiv, muss der Compliance Manager:

  • das Organ unterstützen und beraten
  • GW/TF-relevante Entscheidungen vorbereiten

Die kollektive Verantwortung bleibt vollständig bestehen.


Aufsicht über den/die Geldwäschebeauftragte(n)

Das Leitungsorgan muss sicherstellen, dass der/die Geldwäschebeauftragte(n):

  • über ausreichende hierarchische Stellung verfügen
  • direkt und unabhängig berichten können an:
    • das Managementorgan (Leitungsfunktion)
    • das Aufsichtsorgan (sofern vorhanden)
  • geschützt sind vor:
    • Repressalien
    • kommerziellem Druck
    • unzulässiger Einflussnahme

Abberufung des/der Geldwäschebeauftragte(n):

  • erfordert eine vorherige Information des Managementorgans
  • muss der Aufsichtsbehörde angezeigt werden

Wichtig: Die Nicht-Beachtung der Unabhängigkeit des/der Geldwäschebeauftragte(n) ist ein Versagen des Leitungsorgan, kein Personalthema.



Berichterstattung, Kontrolle und Behebung

Der Compliance Manager muss:

  • regelmäßig an das Leitungsorgan berichten
  • mindestens jährlich einen GW/TF-Umsetzungsbericht vorlegen
    (erstellt durch den/die Geldwäschebeauftragte(n))

Das Leitungsorgan muss sicherstellen, dass:

  • Mängel zeitnah behoben werden
  • Feststellungen nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern konsequent adressiert werden

Gruppenweite Verantwortung: Muttergesellschaften haften für ihre Tochterunternehmen

Auf Gruppenebene muss das Leitungsorgan des Mutterunternehmens:

  • regelmäßige Berichte zur gruppenweiten GW/TF-Umsetzung erhalten
  • mindestens einen jährlichen konsolidierten GW/TF-Bericht erhalten
  • die notwendigen Entscheidungen treffen, um gruppenweite Mängel zu beheben

Hinweis an Muttergesellschaften: GW/TF-Governance bedeutet zentralisierte Verantwortung, nicht dezentraler Komfort.


Management Summary

Erwägungsgrund (38) GWVO verdeutlicht die Kernlogik:

FunktionWer ist verantwortlich?
Einhaltung aller GW/TF-VorgabenLeitungsorgan (kollektiv)
Einhaltung der GWVO, der Verordnung (EU) 2023/1113 und der VerwaltungsakteCompliance Manager
Operative UmsetzungGeldwäschebeauftragte

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