admin (Page 2)

Neue Auslagerungsanforderungen nach Art. 18 GWVO Die Auslagerung von Aufgaben ist seit langem eine praktische Notwendigkeit in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF). Screening-Systeme, Onboarding-Dienstleister, externe KYC-Utilities und Shared-Service-Center sind im EU-Finanzsektor gängige Praxis. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1624 (GWVO) wird Auslagerung jedoch nicht länger als neutrale operative Entscheidung behandelt. Artikel 18 GWVO schafft einen verbindlichen, unmittelbar anwendbaren Rechtsrahmen, der grundlegend neu festlegt, wie Verpflichtete GW/TF-Aufgaben auslagern dürfen – und wie Aufsichtsbehörden diese Auslagerungen bewerten. Die Botschaft der GWVO ist eindeutig:Auslagerung ist zulässig – Verantwortung, Risikohoheit und Entscheidungsbefugnis sind es nicht. Vom operativen Hilfsmittel zum regulierten Risikofaktor Artikel 18 GWVO ist dieRead More →

Neue Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Mitarbeitenden nach Art. 13 GWVO Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1624 (GWVO) stärkt die Europäische Union die Rolle menschlicher Faktoren in der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention (GW/TF) grundlegend. Integrität, Fachkompetenz und Unabhängigkeit von Mitarbeitenden sind keine „weichen“ Governance-Prinzipien mehr, sondern harte, unmittelbar durchsetzbare regulatorische Pflichten. Artikel 13 GWVO – Integrität der Beschäftigten führt einen unionsweit harmonisierten Standard ein, der Verpflichtete dazu anhält, die Integrität aller Personen, die unmittelbar an der GW/TF-Compliance beteiligt sind, zu bewerten, zu überwachen und zu schützen. Dieser Artikel erläutert, was „Integrität der Beschäftigten“ unter der GWVO bedeutet, wer betroffen ist und welche praktischen Umsetzungsmaßnahmen InstituteRead More →

Neue Schulungsanforderungen nach Art. 12 GWVO Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1624 (GWVO) ist die Sensibilisierung für Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsanforderungen kein „weiches“ Governance-Thema mehr. Artikel 12 GWVO begründet eine unmittelbar geltende, rechtlich verbindliche Organisationspflicht für alle Verpflichteten in der Europäischen Union. Die Vorschrift verpflichtet Verpflichtete, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass relevante Personen Kenntnis haben von: Diese Pflicht gilt unabhängig von nationaler Umsetzung und ist durch Aufsichtsbehörden und die AMLA durchsetzbar. Vom Art. 12 GWVO erfasster Rechtsrahmen Artikel 12 GWVO verweist ausdrücklich auf drei Regelungsebenen, die von Awareness-Maßnahmen abzudecken sind. Kenntnis der Verordnung (EU) 2024/1624 (GWVO) Mitarbeitende und vergleichbare Personen müssen die sichRead More →

Was ist wahrscheinlich der schnellste Weg zur Umsetzung der neuen GWVO? Nach mehr als 15 Jahren Umsetzung des risikobasierten Ansatzes unter der 3., 4. und 5. EU-Geldwäscherichtlinie ist eine Erkenntnis eindeutig: Das GW/TF-Framework funktioniert nur, wenn zuerst das Risiko kommt, darauf die Entscheidungen folgen und erst am Ende die operative Umsetzung erfolgt. Die neue EU-Geldwäscheverordnung (Verordnung (EU) 2024/1624, kurz GWVO) ändert diese Logik nicht.Sie verstärkt sie. Der schnellste Weg zur Umsetzung der GWVO besteht daher nicht darin, mit Richtlinien, Verfahren oder IT-Tools zu beginnen, sondern derselben bewährten Abfolge zu folgen, die sich seit der AMLD III bewährt hat. Der risikobasierte Ansatz ist der Ausgangspunkt –Read More →

Neue Pflichten für das Leitungsorgan gemäß GWVO Gesamtverantwortung für die Einhaltung aller GW/TF-Vorgaben liegt beim Leitungsorgan Das Leitungsorgan ist die höchste verantwortliche Instanz für die Einhaltung aller GW/TF-Vorgaben. Verantwortung des Leitungsorgans: Aufsichtsbehörden bewerten das kollektive Verhalten des Leitungsorgans – nicht interne Rollenbeschreibungen. Genehmigung interner Richtlinien ist nicht delegierbar Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion muss: Was das praktisch bedeutet: Genehmigung der unternehmensweiten Risikoanalyse entspricht Risikoakzeptanz Die Unternehmensweite Risikoanalyse wird: Mit der Genehmigung der unternehmensweiten Risikoanalyse akzeptiert das Leitungsorgan ausdrücklich: Die Genehmigung ist kein formaler Akt, sondern eine materielle Risikoakzeptanz. Compliance Manager: Verantwortlichkeit innerhalb des Managementorgans Bestellung und Rolle Ein Mitglied des Leitungsorgans muss als Compliance ManagerRead More →

Neue Schweregrade von Verstößen und Höhe von Geldsanktionen nach Art. 53 Abs. 10 der 6GWRL Art. 53 Abs. 10 der Richtlinie (EU) 2024/1640 (6GWRL) verändert grundlegend, wie Verstöße gegen GW/TF-Vorschriften in der Europäischen Union durchgesetzt werden. Durch den Entwurf technischer Regulierungsstandards (RTS) zu Geldsanktionen, Verwaltungsmaßnahmen und periodischen Zwangsgeldern ersetzen die EU-Gesetzgeber fragmentierte nationale Durchsetzungspraktiken durch ein harmonisiertes, klassifikationsbasiertes Durchsetzungssystem. Für Verpflichtete handelt es sich dabei nicht um eine marginale regulatorische Anpassung. Vielmehr wird neu definiert, Was verlangt Artikel 53 Absatz 10 6GWRL? Artikel 53 Absatz 10 6GWRL erteilt der AMLA ein präzises und abschließendes Mandat. Bis zum 10. Juli 2026 muss die AMLA einen technischenRead More →

Neue Minimale korrespondierende Attribute gemäß dem neuen Entwurf RTS zu den Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden Mit dem Inkrafttreten der GWVO sind die Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden in der EU nicht länger eine primär prozedurale Verpflichtung. Sie wird in einen datengetriebenen, prüfbaren und technisch durchsetzbaren Rahmen überführt. Der Entwurf RTS zu den Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden legt fest: Der Entwurf RTS zu den Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden verfeinert damit nicht lediglich bestehende AML-Praxis, sondern rekonstruiert Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden als strukturierten Datensatz, der von Aufsichtsbehörden geprüft, reproduziert und validiert werden kann. Entwurf RTS zu den Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden Eine vollständig strukturierte Architektur Über die Abschnitte 1–9 hinweg etabliert der Entwurf RTSRead More →

Neue Kunden-Daten-Anforderungen gemäß GWVO Struktureller Zweck Kapitel III, Abschnitt 1 der GWVO legt die verbindliche Datenarchitektur der Kundensorgfaltspflichten fest. Er schreibt in rechtlich bindender Form vor: Über die Artikel 19–28 GWVO hinweg wird Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden von einer dokumentenbasierten Pflicht zu einem zeitgestempelten, versionierten und prüfbaren Kunden-Datensatz weiterentwickelt, der durch explizite Trigger-Logiken, Datenalterungsregeln und Mechanismen zur Behandlung von Nichterfüllung gesteuert wird. Auslöse-, Umfangs- und Gültigkeitslogik Artikel 19 GWVO definiert die Auslöse- und Ungültigkeitspunkte der Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden. Seine Kernfunktion besteht darin, Datenpunkte zu verlangen, anhand derer Aufsichtsbehörden feststellen können: Erforderliche Kunden-Daten Kunden-Daten Alterungslogik Sobald Zweifel auftreten, gelten bestehende Kunden-Daten unabhängig von ihrem kalendarischen Alter alsRead More →

Neuer Restrisiko-Score gemäß Art. 12 Abs. 7 AMLA-VO und Art. 40 Abs. 2 6GWRL Der neue EU-Rahmen gestaltet grundlegend neu, wie Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bewertet, klassifiziert und beaufsichtigt werden. Im Zentrum dieses Wandels steht ein einheitlicher, harmonisierter Restrisiko-Score, der konsistent angewendet wird nach: Dieser Beitrag erläutert den neuen Restrisiko-Score end-to-end und folgt dabei strikt den technischen Regulierungsstandard (RTS). Definition von inhärentem Risiko und Restrisiko nach Entwurf RTS (Art. 40 Abs. 2 6GWRL) Der Entwurf RTS zur Bewertung des inhärenten und residualen Risikoprofils verpflichteter Unternehmen beginnen in Artikel 1 mit zwei zentralen Begriffsbestimmungen. Inhärentes Risiko Inhärentes Risiko bezeichnet das Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,Read More →

Neue Datenpunkte zum inhärenten Risiko gemäß Art. 12 Abs. 7 AMLA-VO und Art. 40 Abs. 2 6GWRL: Sektoren, Risikokategorien und die 151 Datenpunkte Die GW/TF-Aufsicht befindet sich in einem grundlegenden Wandel. Die Aufsicht entfernt sich von narrativen, richtlinienbasierten Bewertungen und entwickelt sich hin zu einem quantitativen, datengetriebenen Risikomodell. Im Zentrum dieses Wandels steht ein fester Katalog von 151 substanziellen GW/TF-Datenpunkten, die Verpflichtete an ihre jeweilige nationale zuständige Behörde (National Competent Authority, NCA) – etwa die BaFin (Deutschland), die FMA (Österreich) oder die CSSF (Luxemburg) – zu erheben und zu melden haben. Diese Datenpunkte bilden die ausschließliche Tatsachengrundlage für die aufsichtliche Risikobewertung. Sektoren Die RTS geltenRead More →