Neue Auslagerungsanforderungen nach Art. 18 GWVO
Neue Auslagerungsanforderungen nach Art. 18 GWVO Die Auslagerung von Aufgaben ist seit langem eine praktische Notwendigkeit in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF). Screening-Systeme, Onboarding-Dienstleister, externe KYC-Utilities und Shared-Service-Center sind im EU-Finanzsektor gängige Praxis. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1624 (GWVO) wird Auslagerung jedoch nicht länger als neutrale operative Entscheidung behandelt. Artikel 18 GWVO schafft einen verbindlichen, unmittelbar anwendbaren Rechtsrahmen, der grundlegend neu festlegt, wie Verpflichtete GW/TF-Aufgaben auslagern dürfen – und wie Aufsichtsbehörden diese Auslagerungen bewerten. Die Botschaft der GWVO ist eindeutig:Auslagerung ist zulässig – Verantwortung, Risikohoheit und Entscheidungsbefugnis sind es nicht. Vom operativen Hilfsmittel zum regulierten Risikofaktor Artikel 18 GWVO ist dieRead More →