Neue Aufbewahrungsfristen unter Art. 77 GWVO
Neue Aufbewahrungsfristen unter Art. 77 GWVO Mit der Verordnung (EU) 2024/1624 (GWVO) führt die Europäische Union erstmals einen vollständig harmonisierten und unmittelbar anwendbaren EU-Rechtsrahmen für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) ein. Artikel 77 GWVO ersetzt die bislang divergierenden nationalen Regelungen zur GW/TF-Dokumentation durch einen einheitlichen, verbindlichen Standard, der festlegt, Für Verpflichtete ist Artikel 77 GWVO eine zentrale Vorschrift an der Schnittstelle von GW/TF-Compliance, aufsichtsrechtlicher Prüfbarkeit und Datenschutzrecht. Von nationalen GW/TF-Aufbewahrungsregeln zur EU-weiten Harmonisierung Unter den bisherigen Geldwäscherichtlinien wurden Aufbewahrungspflichten durch nationales Recht umgesetzt. Dadurch unterschieden sich Aufbewahrungsfristen, Löschpraktiken und Archivierungskonzepte teils erheblich zwischen den Mitgliedstaaten. Artikel 77 GWVO beendetRead More →