EBA Anti-De-Risking-Leitlinien

EBA Anti-De-Risking-Rahmen
EBA Anti-De-Risking-Rahmen

EBA Anti-De-Risking-Leitlinien: Effektives GW/TF-Risikomanagement und Zugang zu Finanzdienstleistungen

Über Jahre hinweg reagierten viele Finanzinstitute auf erhöhte GW/TF-Risiken mit einer einfachen Lösung:

Den Kunden ablehnen.

Diese Praxis — üblicherweise als „De-Risking“ bezeichnet — verbreitete sich in der gesamten EU und betraf insbesondere:

• Flüchtlinge,
• Asylsuchende,
• Zahlungsinstitute,
• Fintechs,
• NGOs/NPOs,
• Kunden mit Bezug zu Hochrisiko-Jurisdiktionen,
• politisch exponierte Personen (PEPs),
• schutzbedürftige Personen ohne klassische Identitätsdokumente.

Nun hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die aufsichtsrechtliche Perspektive grundlegend verändert.

Mit der Veröffentlichung der EBA-Leitlinien zu Strategien und Kontrollen für ein wirksames Management von ML/TF-Risiken bei der Gewährung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen (EBA/GL/2023/04) wird von Instituten nicht länger erwartet, Risiken schlicht zu vermeiden.

Von ihnen wird erwartet, Risiken zu steuern.


Was sind die EBA Anti-De-Risking-Leitlinien?

Die EBA-Leitlinien EBA/GL/2023/04 schaffen einen neuen EU-weiten Rahmen für:

• GW/TF-Risikomanagement,
• Kunden-Onboarding,
• Zugang zu Finanzdienstleistungen,
• Verhältnismäßigkeit,
• und Anti-De-Risking-Governance.

Die Leitlinien wurden als Reaktion auf wachsende Bedenken veröffentlicht, dass Finanzinstitute:

• ganze Kundengruppen ablehnten,
• GW/TF pauschal als Rechtfertigung verwendeten,
• und legitime Personen sowie Unternehmen ohne angemessene Einzelfallprüfung vom Finanzsystem ausschlossen.

Die EBA stellt ausdrücklich fest, dass pauschales De-Risking ein Hinweis auf ein unwirksames GW/TF-Risikomanagement sein kann.

Das ist ein bedeutender regulatorischer Paradigmenwechsel.


Warum die EBA diese Leitlinien veröffentlicht hat

Die EBA stellte erhebliche negative Folgen ungerechtfertigten De-Riskings fest, darunter:

• finanzielle Ausgrenzung,
• zunehmende Nutzung unregulierter Zahlungskanäle,
• geringere Transparenz von Transaktionen,
• Marginalisierung schutzbedürftiger Personen,
• und eine geringere Wirksamkeit der Finanzkriminalitätsprävention.

Nach Auffassung der EBA ist der Zugang zu Finanzdienstleistungen:

„eine Voraussetzung für die Teilnahme am modernen wirtschaftlichen und sozialen Leben.“

Die Leitlinien zielen daher darauf ab, Folgendes in Einklang zu bringen:

• wirksame GW/TF-Kontrollen,
mit
• fairem Zugang zu Finanzdienstleistungen.


Das Grundprinzip: Kein pauschales De-Risking

Die wichtigste Botschaft der Leitlinien ist klar:

Finanzinstitute dürfen Kunden nicht allein deshalb ablehnen, weil sie einer höheren Risikokategorie angehören.

Stattdessen müssen Institute:

• zwischen Risiko auf Gruppenebene und individuellem Kundenrisiko unterscheiden,
• kundenspezifische Risikobewertungen durchführen,
• und verhältnismäßige risikomindernde Maßnahmen anwenden, bevor sie einen Kunden ablehnen.

Das bedeutet:

• keine automatische Ablehnung von PEPs,
• keine automatische Ablehnung von Flüchtlingen,
• kein kategorieweiser Ausschluss von Fintechs oder Zahlungsinstituten,
• keine diskriminierenden Onboarding-Modelle.


GW/TF-Compliance ist nicht länger binär

Historisch behandelten viele Institute das GW/TF-Onboarding als binäre Entscheidung:

• Annehmen
oder
• Ablehnen.

Die EBA fördert nun eine dritte Option:

Kontrollierter Zugang

Von Instituten wird erwartet, dass sie gezielte risikomindernde Maßnahmen prüfen, bevor sie eine Geschäftsbeziehung beenden oder verweigern.

Beispiele hierfür sind:

• Transaktionslimits,
• Länderbeschränkungen,
• reduzierte Produktfunktionalität,
• Einzahlungsobergrenzen,
• verstärktes Monitoring,
• Beschränkungen von Zahlungen Dritter,
• Beschränkungen von Auslandsüberweisungen,
• Basiskonten.

Dies ist eine der operativ wichtigsten Änderungen, die durch die Leitlinien eingeführt wurden.


Verstärktes Monitoring statt Ausschluss

Die EBA ermutigt Institute ausdrücklich dazu:

• das Monitoring zu intensivieren,
anstatt
• den Zugang pauschal zu verweigern.

Von Finanzinstituten wird erwartet, dass sie:

• erwartetes Kundenverhalten definieren,
• Transaktionsmuster überwachen,
• Risikoprofile regelmäßig neu bewerten,
• Kundeninformationen aktualisieren,
• Abweichungen von erwarteten Aktivitäten überprüfen.

Dies steht in direktem Einklang mit dem breiteren risikobasierten GW/TF-Rahmen der EU.


Neue Dokumentationsanforderungen für abgelehnte Kunden

Eine der bedeutendsten Governance-Auswirkungen ist die verpflichtende Dokumentationsanforderung.

Institute müssen künftig dokumentieren:

• jede Ablehnung,
• jede Beendigung,
• und die Gründe für diese Entscheidungen.

Aufsichtsbehörden erwarten zunehmend Nachweise dafür, dass:

• risikomindernde Maßnahmen geprüft wurden,
• Verhältnismäßigkeit angewendet wurde,
• Entscheidungen nicht diskriminierend waren,
• und das Institut einem dokumentierten Prozess gefolgt ist.

Dies schafft eine neue Audit-Trail-Anforderung für:

• Compliance,
• AML-Funktionen,
• Interne Revision,
• Risikomanagement,
• und Governance-Teams.


Alternative Identifizierung für schutzbedürftige Kunden

Die Leitlinien befassen sich ausdrücklich mit Kunden, die keine klassischen Identitätsdokumente vorlegen können.

Dazu gehören:

• Flüchtlinge,
• Asylsuchende,
• obdachlose Personen,
• schutzbedürftige Personen ohne festen Wohnsitz.

Die EBA erlaubt Instituten, alternative Formen der Identifizierung zu berücksichtigen, etwa:

• abgelaufene Ausweisdokumente,
• Dokumente von Sozialdiensten,
• Bestätigungen des Roten Kreuzes,
• Dokumente von Migrationsbehörden,
• Bescheinigungen lokaler Behörden.

Dies ist hochrelevant für:

• Onboarding-Richtlinien,
• Filialprozesse,
• Remote-Onboarding-Rahmenwerke,
• digitale KYC-Lösungen.


Digitales Onboarding und KI-Risiken

Die Leitlinien adressieren auch automatisierte Onboarding-Systeme.

Die EBA warnt Institute davor, dass:

• digitale Onboarding-Lösungen,
• automatisierte Entscheidungsmaschinen,
• KI-basierte Onboarding-Modelle

keine diskriminierenden Ergebnisse erzeugen dürfen.

Dies ist besonders wichtig, wenn:

• Nationalität,
• Kundensegmentierung,
• Geografie,
• oder Merkmale schutzbedürftiger Kunden

indirekt zu einer automatisierten Ablehnung führen könnten.

Institute müssen daher sicherstellen:

• Erklärbarkeit,
• Verhältnismäßigkeit,
• Governance über KI-Entscheidungen,
• und nichtdiskriminierende Onboarding-Logik.


Auswirkungen auf GW/TF- und Compliance-Funktionen

Die operativen Auswirkungen der Leitlinien sind erheblich.

Finanzinstitute müssen möglicherweise Folgendes neu gestalten:

• Onboarding-Rahmenwerke,
• Kundenannahmerichtlinien,
• Transaktionsmonitoring-Logik,
• Eskalationsverfahren,
• Dokumentationsprozesse für Ablehnungen,
• Umgang mit schutzbedürftigen Kunden,
• Governance des digitalen Onboardings,
• und Audit Trails.

Die Leitlinien erhöhen zudem die Erwartungen an:

• Governance,
• Erklärbarkeit,
• Verhältnismäßigkeit,
• und evidenzbasierte Entscheidungsfindung.


AMLA und die Zukunft der GW/TF-Aufsicht

Diese Leitlinien werden weithin als Vorschau auf die künftige Aufsichtsphilosophie der AMLA verstanden.

Der entstehende EU-GW/TF-Rahmen erwartet zunehmend, dass Institute:

• Risiken professionell steuern,
anstatt
• Risiken durch Ausschluss zu eliminieren.

Dies spiegelt eine breitere Transformation der europäischen GW/TF-Aufsicht wider:

von:

• defensivem De-Risking,

hin zu:

• intelligentem, verhältnismäßigem und evidenzbasiertem Risikomanagement.


Key Takeaways

Die Anti-De-Risking-Leitlinien der EBA verändern die GW/TF-Governance in der EU grundlegend.

Die neuen Erwartungen sind klar:

• Kein pauschales De-Risking
• Kein automatisierter Ausschluss ohne Einzelfallprüfung
• Verstärktes Monitoring vor Ablehnung
• Verpflichtende Dokumentation von Ablehnungen
• Verhältnismäßige Risikominderung
• Fairer Zugang zu Finanzdienstleistungen
• Governance über Onboarding-Algorithmen
• Kontrollierte Inklusion statt binärem Ausschluss

Für AML-, Compliance-, Risiko- und Revisionsfunktionen sind diese Leitlinien längst kein theoretisches Policy Paper mehr.

Sie entwickeln sich zu einer zentralen aufsichtsrechtlichen Erwartung für die AMLA-Ära.


Downloads


Sources: https://www.eba.europa.eu/legacy/regulation-and-policy/regulatory-activities/anti-money-laundering-and-countering-financing-6

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