Was wir tun

Unterstützung für Geldwäschebeauftragte und stellvertretende Geldwäschebeauftragte

Zusätzliche Expertise. Zusätzliche Kapazität. Sofort einsatzbereit.

Wir unterstützen Geldwäschebeauftragte, stellvertretende Geldwäschebeauftragte und Funktionen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei der operativen Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Wir arbeiten mit Ihrer bestehenden Geldwäscheorganisation.

Wir verstärken Ihre Funktion.


Wenn die Aufgaben des Geldwäschebeauftragten immer umfangreicher werden

Die Anforderungen an Geldwäschebeauftragte steigen kontinuierlich.

Neue regulatorische Vorgaben.

Zunehmende Erwartungen der Aufsichtsbehörden.

Wachsende Dokumentationspflichten.

Komplexe Risikoanalysen.

Transaktionsmonitoring.

Interne Sicherungsmaßnahmen.

Berichterstattung.

Regulatorische Projekte.

Prüfungen.

Prüfungsfeststellungen.

Gleichzeitig läuft das Tagesgeschäft unverändert weiter.

Projekte müssen abgeschlossen werden.

Fristen bleiben bestehen.

Genau hier unterstützen wir.

Nicht theoretisch.

Sondern operativ.


Wobei wir Ihre Geldwäschefunktion unterstützen

Wir arbeiten innerhalb Ihrer bestehenden Geldwäscheorganisation und knüpfen an Ihre vorhandenen Richtlinien, Prozesse und Kontrollen an.

Unser Ziel ist einfach:

Ihre Funktion wirksam zu entlasten und dauerhaft prüfungssicher aufzustellen.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei

  • Risikoanalysen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Risikoanalysen einzelner Kunden
  • Aktualisierung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen
  • Weiterentwicklung interner Sicherungsmaßnahmen
  • Durchführung von Kontrollhandlungen
  • Qualitätssicherung bestehender Prozesse
  • Überprüfung des Transaktionsmonitorings
  • Überprüfung von Sanktions- und Namenslisten
  • Verstärkten Sorgfaltspflichten
  • Allgemeinen Sorgfaltspflichten
  • Weiterentwicklung von Risikoklassifizierungen
  • Managementberichten
  • Tätigkeitsberichten des Geldwäschebeauftragten
  • Regulatorischen GAP-Analysen
  • Maßnahmenplänen
  • Dokumentation regulatorischer Nachweise
  • Vorbereitung auf Prüfungen
  • Begleitung von Prüfungen
  • Unterstützung bei internen und externen Audits
  • Bearbeitung von Prüfungsfeststellungen
  • Umsetzung regulatorischer Projekte

Sie behalten jederzeit die Verantwortung für Ihre Funktion.

Wir liefern die zusätzliche Expertise und Bearbeitungskapazität.


Unterstützung bei Prüfungen und regulatorischen Ausnahmesituationen

Viele unserer Mandate beginnen in Situationen mit außergewöhnlichem regulatorischem Druck.

Beispielsweise bei

  • Sonderprüfungen nach § 44 KWG
  • Prüfungen durch die BaFin
  • Prüfungen durch die Deutsche Bundesbank
  • Prüfungen nach ZAG
  • Prüfungen nach WpIG
  • Prüfungen nach KAGB
  • Prüfungen im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM)
  • Joint Supervisory Teams (JST)
  • Prüfungen der Internen Revision
  • Jahresabschlussprüfungen
  • umfangreichen Maßnahmenprogrammen
  • wesentlichen Prüfungsfeststellungen
  • kurzfristigen regulatorischen Umsetzungsprojekten

In diesen Situationen arbeiten wir eng mit Ihrer Geldwäschefunktion zusammen und stellen kurzfristig zusätzliche Expertise und operative Bearbeitungskapazität zur Verfügung.


Interim-Geldwäschebeauftragter

Kann die Funktion des Geldwäschebeauftragten oder des stellvertretenden Geldwäschebeauftragten kurzfristig nicht besetzt werden, übernehmen wir diese Aufgabe vorübergehend.

Typische Gründe sind

  • ungeplante Kündigung
  • Krankheit
  • schwerer Unfall
  • Todesfall
  • Elternzeit
  • Mutterschutz
  • Ruhestand
  • Vakanz bis zur Neubesetzung

Wir sichern die Kontinuität der Funktion, bis eine dauerhafte interne Lösung gefunden ist.


So unterstützen wir Sie

Je nach Situation stehen wir Ihnen zur Verfügung als

  • Sparringpartner
  • Coach
  • Projektunterstützung
  • Taskforce
  • operative Verstärkung Ihrer Geldwäschefunktion
  • Interim-Geldwäschebeauftragter

Sie entscheiden, in welchem Umfang Sie unsere Unterstützung benötigen.


Für welche Unternehmen wir tätig sind

Wir unterstützen insbesondere

  • Kreditinstitute
  • Sparkassen
  • Genossenschaftsbanken
  • Förderbanken
  • Zahlungsinstitute
  • E-Geld-Institute
  • Wertpapierinstitute
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften
  • Finanzdienstleistungsinstitute
  • FinTechs
  • Kryptowerte-Dienstleister
  • weitere regulierte Unternehmen

Warum Leitner & Associates?

Die Funktion des Geldwäschebeauftragten verlangt weit mehr als regulatorisches Fachwissen.

Sie verlangt operative Erfahrung.

Wir kennen die täglichen Herausforderungen von Geldwäschebeauftragten aus der praktischen Arbeit.

Deshalb liefern wir keine theoretischen Konzepte, sondern unmittelbar einsetzbare Arbeitsergebnisse.

  • Risikoanalysen
  • Richtlinien
  • Arbeitsanweisungen
  • Kontrollhandlungen
  • Kontrollberichte
  • Tätigkeitsberichte
  • Maßnahmenpläne
  • Prüfungsunterlagen
  • Dokumentationen
  • Nachweise

Alles, was Ihre Geldwäschefunktion nachhaltig stärkt.


Sie bleiben verantwortlich. Wir liefern die zusätzliche Expertise und Bearbeitungskapazität.

Unsere Mandanten beauftragen uns nicht, um ihre Funktion zu ersetzen.

Sie beauftragen uns, weil sie zusätzliche fachliche Expertise, zusätzliche Bearbeitungskapazität und einen erfahrenen Spezialisten benötigen, der sie unter regulatorischem Druck wirksam unterstützt.

Genau dafür stehen wir.