
E-Learning Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß GWVO
Ein ungewöhnlicher Zahlungseingang, widersprüchliche Kundenangaben oder eine Transaktion, die nicht zum bisherigen Verhalten passt: Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zeigen sich im Arbeitsalltag selten eindeutig. Umso wichtiger ist es, dass Mitarbeitende relevante Auffälligkeiten erkennen und wissen, wie sie richtig handeln.
Das modulare E-Learning „Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß GWVO“ vermittelt die wesentlichen regulatorischen Grundlagen, Risiken, Warnsignale und Handlungspflichten. Es bereitet Mitarbeitende praxisnah auf die europäische Geldwäscheverordnung – die Verordnung (EU) 2024/1624 und die damit verbundenen Anforderungen an die Geldwäscheprävention vor.
Das Schulungskonzept besteht aus drei aufeinander abgestimmten Trainings:
- einem rund 60-minütigen Standard-E-Learning,
- einer rund 10-minütigen Ergänzung für Kreditinstitute,
- einer rund 10-minütigen Ergänzung für Versicherungsunternehmen.
Das Standardtraining schafft die gemeinsame fachliche Grundlage. Die beiden Ergänzungstrainings übertragen diese Grundlagen anschließend auf die besonderen Risiken, Produkte und Geschäftsprozesse von Kreditinstituten beziehungsweise Versicherungsunternehmen.
Drei aufeinander abgestimmte GWVO-Trainings
1. Standard-E-Learning zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Das rund 60-minütige Standard-E-Learning richtet sich an alle Mitarbeitenden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit geldwäscherechtlich relevanten Sachverhalten in Berührung kommen können. Es vermittelt ein sektorübergreifendes Grundverständnis der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention.
Die Teilnehmenden lernen zunächst, wie Geldwäsche typischerweise abläuft. Behandelt werden die Einschleusung kriminell erlangter Vermögenswerte, deren Verschleierung sowie die anschließende Integration durch Rechtfertigung oder Investition.
Auch die Terrorismusfinanzierung wird als Prozess betrachtet. Das Training erläutert die Beschaffung, Aufbewahrung, Übertragung und Verwendung finanzieller Mittel. Dabei wird deutlich, dass zur Terrorismusfinanzierung sowohl Vermögenswerte aus illegalen als auch aus legalen Quellen eingesetzt werden können.
Weitere Schwerpunkte des Standardtrainings sind:
- die Verordnung (EU) 2024/1624 [Geldwäscheverordnung (GWVO)],
- die Verordnung (EU) 2023/1113 zu Geld- und Kryptowertetransfers,
- die Rolle der europäischen Anti-Geldwäschebehörde AMLA,
- regulatorische technische Standards, Durchführungsstandards und Leitlinien,
- Kunden-, Produkt-, Dienstleistungs- und Transaktionsrisiken,
- Vertriebsweg- und geografische Risiken,
- die unternehmensweite Risikobewertung,
- interne Strategien, Verfahren und Kontrollen,
- die Aufgaben von Leitungsorgan, Compliance-Funktion und Geldwäschebeauftragtem,
- interne Informations-, Melde- und Eskalationswege,
- Datenschutz, Aufbewahrungspflichten und Behördenanfragen.
Ein umfangreicher Praxisteil behandelt mögliche Warnsignale. Die Beispiele betreffen unter anderem Kundenangaben, Kundenverhalten, Kontonutzung, Bargeld, Zahlungsverkehr, Kredite, Treuhandverhältnisse, Versicherungen, Wertpapiergeschäfte, Vermögensverwaltung und Crowdfunding.
Die zentrale Handlungslogik lautet: Auffälligkeit erkennen, Informationen sichern, unverzüglich intern melden, Vertraulichkeit wahren und die Anweisungen der zuständigen Stelle befolgen.
Mitarbeitende lernen dabei, ihre eigene Rolle klar von der abschließenden Bewertung durch den Geldwäschebeauftragten oder die zuständige interne Stelle abzugrenzen.
2. Ergänzungstraining für Kreditinstitute
Das rund 10-minütige Ergänzungstraining für Kreditinstitute baut auf dem Standard-eLearning auf. Es überträgt die allgemeinen Grundsätze der Geldwäscheprävention auf die besonderen Produkte, Transaktionen und Geschäftsprozesse einer Bank.
Behandelt werden insbesondere:
- Bargeldtransaktionen und Herkunftsnachweise,
- Risiken im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen,
- das Investmentgeschäft und Investmentvermögen,
- Konsortialkredite,
- Korrespondenzbankbeziehungen,
- Screening und Transaktionsmonitoring,
- Treuhandkonten,
- Trade Finance und Außenhandelsfinanzierungen.
Bei Bargeld- und Immobilientransaktionen stehen die wirtschaftliche Plausibilität, die Herkunft der eingesetzten Vermögenswerte, mögliche Drittzahlungen sowie transparente Eigentums- und Beteiligungsstrukturen im Mittelpunkt.
Im Investmentgeschäft lernen die Teilnehmenden, wie Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentvermögen und Anlegerstrukturen in die Risikobetrachtung einzubeziehen sind. Bei Konsortialfinanzierungen wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen auf die Erfüllung von Sorgfaltspflichten durch einen Konsortialführer oder eine andere beteiligte Bank zurückgegriffen werden kann.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Korrespondenzbankbeziehungen. Das Training behandelt die Identifizierung und Risikobewertung des Respondenten, dessen Eigentums- und Kontrollstruktur, die Qualität seiner Sicherungsmaßnahmen sowie die laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung.
Beim Monitoring und Screening werden die unterschiedlichen Funktionen beider Kontrollmechanismen verständlich voneinander abgegrenzt. Thematisiert werden außerdem Datenqualität, Regeln, Szenarien, Schwellenwerte, Trefferbearbeitung und die Nachvollziehbarkeit automatisierter Entscheidungen.
Treuhandkonten und Trade Finance runden das Kreditinstitutsmodul ab. Die Teilnehmenden lernen, Abweichungen zwischen Kontoinhabern und wirtschaftlich Berechtigten einzuordnen und Außenhandelsgeschäfte anhand von Ländern, Handelsrouten, Waren, Geschäftspartnern, Transportwegen und Zahlungsströmen auf Plausibilität zu prüfen.
3. Ergänzungstraining für Versicherungsunternehmen
Das rund 10-minütige Ergänzungstraining für Versicherungsunternehmen vermittelt die Besonderheiten der Geldwäscheprävention im Versicherungsgeschäft.
Zunächst wird erläutert, bei welchen Versicherungstätigkeiten geldwäscherechtliche Pflichten bestehen. Dazu gehören insbesondere bestimmte Lebensversicherungen, Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr, Kapitalisierungsprodukte und Darlehensvergaben.
Weitere Inhalte sind:
- die tätigkeitsbezogene Verpflichteteneigenschaft,
- Besonderheiten bei Darlehen von Versicherungsunternehmen,
- Risikoanalyse und interne Organisation,
- betriebliche Altersversorgung,
- Sicherungszessionen und Bezugsberechtigungen,
- Zeitwertkonten und Rückdeckungsversicherungen,
- Aktualisierung von Kundendaten,
- der Umgang mit einzelnen fehlenden Informationen.
Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung wird insbesondere die Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten behandelt. Das Training erläutert außerdem, welche Auswirkungen abweichende Bezugsberechtigte, eine private Fortführung des Vertrags oder ein Wechsel des Versicherungsnehmers auf die Sorgfaltspflichten haben können.
Besondere Vertragskonstellationen wie Sicherungsabtretungen, Zeitwertkonten, Rückdeckungsversicherungen und der Versorgungsausgleich werden anhand ihrer jeweiligen Rollen- und Risikostrukturen eingeordnet.
Darüber hinaus lernen die Teilnehmenden typische Anlässe für die Aktualisierung von Kundendaten kennen. Dazu zählen beispielsweise hohe Zuzahlungen, Beitragserhöhungen, Namensänderungen, Postrückläufer, Policendarlehen oder ein Wechsel des Vertragspartners.
Das Versicherungsmodul zeigt außerdem, wie bei einzelnen fehlenden Informationen eine risikoorientierte und verhältnismäßige Prüfung erfolgt und zu welchem Zeitpunkt die vollständige Identifizierung sichergestellt sein muss.
Der passende Lernweg für jede Zielgruppe
Die modulare Struktur ermöglicht eine klare Zuordnung:
- Alle Mitarbeitenden: rund 60 Minuten Standard-eLearning
- Mitarbeitende von Kreditinstituten: Standard-eLearning plus Kreditinstitutsmodul, insgesamt rund 70 Minuten
- Mitarbeitende von Versicherungsunternehmen: Standard-eLearning plus Versicherungsmodul, insgesamt rund 70 Minuten
Auf diese Weise erhalten alle Teilnehmenden dieselbe regulatorische und methodische Grundlage. Die branchenspezifischen Ergänzungen vertiefen anschließend genau die Sachverhalte, die für das jeweilige Geschäftsmodell besonders relevant sind.
Lernziele des GWVO-E-Learning
Nach Abschluss des jeweiligen Lernwegs können die Teilnehmenden:
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung voneinander abgrenzen,
- typische Abläufe und Erscheinungsformen nachvollziehen,
- die wesentlichen Inhalte und Ziele der GWVO einordnen,
- unterschiedliche Risikofaktoren erkennen,
- Kundenprofile und Transaktionen im jeweiligen Kontext betrachten,
- typische Warnsignale wahrnehmen,
- relevante Informationen vollständig dokumentieren,
- interne Melde- und Eskalationswege einhalten,
- Vertraulichkeit und das Verbot der Informationsweitergabe beachten,
- ihre eigene Verantwortung von der Aufgabe des Geldwäschebeauftragten abgrenzen.
Ein Warnsignal ist noch kein abschließender Nachweis für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Es kann jedoch eine unverzügliche interne Prüfung erforderlich machen. Genau für diese Situationen vermittelt das eLearning Orientierung und Handlungssicherheit.
Praxisnahe und verständliche Wissensvermittlung
Die drei Online-Schulungen verbinden regulatorisches Fachwissen mit konkreten Situationen aus dem Arbeitsalltag. Fachbegriffe und rechtliche Zusammenhänge werden verständlich erklärt und anschließend auf praktische Beispiele übertragen.
Zum Einsatz kommen unter anderem:
- kurze und klar strukturierte Lerneinheiten,
- realistische Fallkonstellationen,
- Prozessgrafiken und Risikomodelle,
- übersichtliche Warnsignale,
- Merksätze und Zusammenfassungen,
- interaktive Wissensfragen,
- nachvollziehbare Erläuterungen zu den richtigen Antworten,
- eine abschließende Wissensüberprüfung.
Die Teilnehmenden lernen dadurch nicht nur einzelne Vorschriften kennen. Sie verstehen, wie Risiken entstehen, welche Beobachtungen relevant sind und welche Handlungsschritte im konkreten Fall einzuhalten sind.
Für wen sind die Schulungen geeignet?
Das Standard-E-Learning richtet sich an Mitarbeitende verpflichteter Unternehmen, insbesondere aus folgenden Bereichen:
- Kundenbetreuung und Vertrieb,
- Zahlungsverkehr und Kontoführung,
- Kredit- und Wertpapiergeschäft,
- Versicherungs- und Darlehensgeschäft,
- Operations und Marktfolge,
- Compliance und Geldwäscheprävention,
- Risikomanagement und interne Kontrollfunktionen,
- Leitungs- und Führungsfunktionen.
Die Ergänzungstrainings sind speziell für Personen konzipiert, die in Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen mit branchenspezifischen Produkten, Kundenbeziehungen oder Kontrollprozessen befasst sind.
Vorbereitung auf die europäische Geldwäscheverordnung
Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt grundsätzlich ab dem 10. Juli 2027. Sie schafft einen unmittelbar geltenden europäischen Rechtsrahmen für die Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Weitere Konkretisierungen erfolgen insbesondere durch regulatorische technische Standards, Durchführungsstandards und Leitlinien der AMLA.
Das eLearning unterstützt Unternehmen dabei, Mitarbeitende frühzeitig für die neuen europäischen Anforderungen zu sensibilisieren, ein gemeinsames Verständnis von Geldwäscherisiken zu schaffen und klare interne Handlungsabläufe zu vermitteln.
GWVO-Schulung für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen
Mit dem modularen eLearning erhalten Unternehmen eine fachlich strukturierte und praxisorientierte Schulungslösung:
60 Minuten gemeinsame Grundlagen plus 10 Minuten gezielte Branchenspezialisierung.
So entsteht ein passender Lernweg, der regulatorische Zusammenhänge verständlich erklärt, branchentypische Risiken berücksichtigt und Mitarbeitenden Sicherheit für den Umgang mit auffälligen Sachverhalten gibt.
Sie möchten das E-Learning zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß GWVO in Ihrem Unternehmen einsetzen? Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr über die drei verfügbaren Trainings und den passenden Lernweg für Ihre Mitarbeitenden.