Bridgly Bildungspartner

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Andreas Leitner – Bridgly Bildungspartner für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß GWVO

Andreas Leitner
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Die europäische Geldwäscheverordnung – Verordnung (EU) 2024/1624 (GWVO) – schafft einen neuen, unmittelbar geltenden europäischen Rechtsrahmen für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Für Unternehmen bedeutet dies nicht nur neue regulatorische Anforderungen, sondern auch die Aufgabe, Mitarbeitende rechtzeitig, verständlich und praxisnah auf die neuen Vorgaben vorzubereiten.

Andreas Leitner ist Bridgly Bildungspartner für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß GWVO.

Gemeinsam stehen Bridgly und Andreas Leitner für digitale Weiterbildung, die regulatorische Anforderungen mit verständlicher Wissensvermittlung und konkretem Praxisbezug verbindet. Im Mittelpunkt stehen E-Learnings, mit denen Mitarbeitende die wesentlichen Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verstehen, Warnsignale erkennen und wissen, wie sie sich bei Auffälligkeiten richtig verhalten.

Das Schulungskonzept besteht aus einem umfassenden 60-minütigen Standard-E-Learning zur Geldwäscheverordnung sowie ergänzenden branchenspezifischen Trainings für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen.

60 Minuten E-Learning: Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß GWVO

Das zentrale E-Learning vermittelt Mitarbeitenden ein umfassendes Grundverständnis der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention.

Dabei geht es nicht nur um regulatorische Grundlagen. Die Teilnehmenden lernen insbesondere, welche Bedeutung Geldwäscheprävention für den eigenen Arbeitsalltag hat, wie Risiken entstehen und welche Rolle Mitarbeitende innerhalb des Präventionssystems übernehmen.

Das Training behandelt unter anderem:

  • Grundlagen und typische Phasen der Geldwäsche,
  • Beschaffung, Aufbewahrung, Transfer und Verwendung von Mitteln zur Terrorismusfinanzierung,
  • die Geldwäscheverordnung – Verordnung (EU) 2024/1624,
  • die Verordnung (EU) 2023/1113 zu Geld- und Kryptowertetransfers,
  • die Rolle der europäischen Geldwäschebehörde AMLA,
  • Kunden-, Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions-, Vertriebsweg- und geografische Risiken,
  • die unternehmensweite Risikobewertung,
  • interne Strategien, Verfahren und Kontrollen,
  • Verantwortlichkeiten von Leitungsorgan, Compliance-Funktion, Geldwäschebeauftragtem und Mitarbeitenden,
  • Datenschutz, Dokumentation und Aufbewahrung,
  • typische Warnsignale für mögliche Geldwäsche,
  • Warnsignale für mögliche Terrorismusfinanzierung sowie
  • das richtige Verhalten bei Auffälligkeiten.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem risikoorientierten Ansatz. Einzelne Merkmale oder Transaktionen werden nicht isoliert betrachtet. Entscheidend ist vielmehr das Gesamtbild aus Kunde, wirtschaftlichem Hintergrund, Produkt, Transaktion, Vertriebsweg und geografischen Verbindungen.

Mitarbeitende lernen dabei eine für die Praxis zentrale Abgrenzung:

Sie müssen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung nicht selbst beweisen. Ihre Aufgabe besteht darin, Auffälligkeiten zu erkennen, nachvollziehbar zu dokumentieren und über den vorgesehenen internen Meldeweg weiterzugeben.

Die abschließende Bewertung erfolgt durch den Geldwäschebeauftragten beziehungsweise die zuständige interne Stelle.

Geldwäsche erkennen und richtig handeln

Ein wirkungsvolles AML-E-Learning muss über abstrakte Rechtskenntnisse hinausgehen.

Deshalb behandelt das Training zahlreiche typische Warnsignale aus dem Arbeitsalltag. Dazu gehören beispielsweise ungewöhnliche Kundenangaben, nicht nachvollziehbare Eigentümerstrukturen, auffälliges Kundenverhalten, ungewöhnliche Bargeldtransaktionen, komplexe Zahlungsströme, Zahlungen unbekannter Dritter oder Transaktionen, die nicht zum bisherigen Kundenprofil passen.

Auch branchenspezifische Sachverhalte aus Kreditgeschäft, Treuhandgeschäft, Versicherungsgeschäft, Vermögensverwaltung, Wertpapierhandel und Crowdfunding werden berücksichtigt.

Für mögliche Terrorismusfinanzierung sensibilisiert das Training insbesondere dafür, dass auch legale Geldquellen und geringe Beträge relevant sein können. Entscheidend sind Zweck, Beteiligte, Empfänger, Transaktionsmuster und Kontext.

Bei einer Auffälligkeit gilt ein klarer Handlungsablauf:

Erkennen. Dokumentieren. Intern melden. Vertraulich behandeln.

Eigenmächtige Ermittlungen, eine abschließende persönliche Verdachtsbewertung oder eine Information des Kunden über eine interne Prüfung sind dagegen nicht Aufgabe der Mitarbeitenden.

Ergänzungsmodul für Kreditinstitute

Für Mitarbeitende von Banken und anderen Kreditinstituten wird das 60-minütige Standardtraining durch ein rund 10-minütiges E-Learning zu den Besonderheiten für Kreditinstitute ergänzt.

Das Training orientiert sich an den kreditinstitutsspezifischen Besonderheiten der BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise und konzentriert sich auf typische Risikofelder des Bankgeschäfts.

Behandelt werden insbesondere:

  • Bartransaktionen und Herkunftsnachweise,
  • Immobilientransaktionen,
  • Investmentgeschäft und Anlegerstrukturen,
  • Konsortialkredite,
  • Korrespondenzbankbeziehungen,
  • Screening und Transaktionsmonitoring,
  • Treuhandkonten sowie
  • Trade Finance.

Mitarbeitende lernen beispielsweise, warum bei Bargeldtransaktionen die nachvollziehbare Herkunft der Mittel besonders relevant ist, welche Besonderheiten bei Geschäftsbeziehungen zu Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investmentvermögen bestehen und weshalb Korrespondenzbankbeziehungen ein vertieftes Verständnis des Respondenten, seiner Geschäftstätigkeit und seines Kundenportfolios erfordern.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Monitoring und Screening. Das Training erläutert die unterschiedlichen Funktionen beider Instrumente sowie die Bedeutung vollständiger Daten, geeigneter Szenarien, nachvollziehbarer Schwellenwerte und erklärbarer Systementscheidungen.

Auch bei Treuhandkonten und Trade-Finance-Geschäften steht die risikoorientierte Betrachtung der zugrunde liegenden Strukturen, Beteiligten, Länder, Waren und Zahlungswege im Mittelpunkt.

Ergänzungsmodul für Versicherungsunternehmen

Für Versicherungsunternehmen steht ebenfalls ein rund 10-minütiges branchenspezifisches Ergänzungsmodul zur Verfügung.

Im Versicherungssektor kommt es zunächst darauf an, welche konkrete Tätigkeit ausgeübt wird. Die geldwäscherechtliche Verpflichteteneigenschaft ist nicht pauschal an jedes Versicherungsgeschäft geknüpft.

Das E-Learning behandelt deshalb insbesondere:

  • die tätigkeitsbezogene Verpflichteteneigenschaft,
  • Lebensversicherungen und weitere erfasste Versicherungstätigkeiten,
  • Besonderheiten bei Darlehensvergaben,
  • Risikoanalyse und Organisation,
  • betriebliche Altersversorgung,
  • wirtschaftlich Berechtigte in besonderen Vertragskonstellationen,
  • Sicherungszessionen,
  • Zeitwertkonten und Rückdeckungsversicherungen,
  • Versorgungsausgleich,
  • Aktualisierung von Kundendaten sowie
  • den Umgang mit fehlenden Informationen.

Ein besonderer Schwerpunkt ist die betriebliche Altersversorgung. Vermittelt werden die besonderen Rollen von Arbeitgeber, versicherter Person und Bezugsberechtigten sowie die Auswirkungen einer privaten Fortführung auf die KYC-Situation.

Darüber hinaus lernen Mitarbeitende typische Aktualisierungsanlässe kennen. Dazu können beispielsweise hohe Zuzahlungen, Beitragserhöhungen, Namensänderungen, ein Wechsel des Versicherungsnehmers, Änderungen der Gesellschaftsform, Postrückläufer oder Policendarlehen gehören.

Ein Grundlagentraining – gezielte Branchenergänzungen

Das Schulungskonzept folgt einer klaren Systematik.

Das 60-minütige Standard-E-Learning vermittelt die allgemeinen regulatorischen und praktischen Grundlagen der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Darauf bauen die branchenspezifischen Ergänzungsmodule auf:

Kreditinstitute:
60 Minuten Grundlagen + ca. 10 Minuten kreditinstitutsspezifische Besonderheiten.

Versicherungsunternehmen:
60 Minuten Grundlagen + ca. 10 Minuten versicherungsspezifische Besonderheiten.

Dadurch müssen allgemeine Inhalte nicht in jedem Branchentraining wiederholt werden. Gleichzeitig erhalten Mitarbeitende genau die zusätzlichen Informationen, die für ihre Branche, ihre Produkte und ihre typischen Geschäftsprozesse relevant sind.

Praxisnahe GWVO-Schulung mit Bridgly und Andreas Leitner

Die Anforderungen an eine wirksame Geldwäscheschulung gehen über das Vermitteln einzelner Paragraphen hinaus. Mitarbeitende müssen verstehen, warum eine Situation relevant sein kann, worauf sie achten müssen und was im konkreten Fall von ihnen erwartet wird.

Genau darauf ist das Trainingskonzept ausgerichtet.

Als Bridgly Bildungspartner für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß GWVO verbindet Andreas Leitner regulatorische Fachkompetenz mit einer praxisorientierten Aufbereitung für digitale Lernformate.

Das Ergebnis sind E-Learnings, die die komplexen Anforderungen der Geldwäscheprävention strukturiert vermitteln und Mitarbeitenden eine klare Orientierung für den Arbeitsalltag geben.


https://www.bridgly.de/geldwaesche-terrorismusfinanzierung-schulungen