GTVO2

Verordnung (EU) 2023/1113 (GeldtransferVO)

Zweite Geldtransferverordnung (GTVO2)
KAPITEL I – Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 – Gegenstand
Artikel 2 – Geltungsbereich
Artikel 3 – Begriffsbestimmungen
KAPITEL II – Pflichten der Zahlungsdienstleister
Abschnitt 1 – Pflichten des Zahlungsdienstleisters des Zahlers
Artikel 4 – Bei Geldtransfers zu übermittelnde Angaben
Artikel 5 – Geldtransfers innerhalb der Union
Artikel 6 – Geldtransfers nach außerhalb der Union
Abschnitt 2 – Pflichten des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers
Artikel 7 – Feststellung fehlender Angaben zum Zahler oder zum Zahlungsempfänger
Artikel 8 – Geldtransfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zum Zahler oder zum Zahlungsempfänger
Artikel 9 – Bewertung und Verdachtsmeldung
Abschnitt 3 – Pflichten zwischengeschalteter Zahlungsdienstleister
Artikel 10 – Aufbewahrung der beim Transfer übermittelten Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger
Artikel 11 – Feststellung fehlender Angaben zum Zahler oder zum Zahlungsempfänger
Artikel 12 – Geldtransfers mit fehlenden Angaben zum Zahler oder zum Zahlungsempfänger
Artikel 13 – Bewertung und Verdachtsmeldung
KAPITEL III – Pflichten der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen
Abschnitt 1 – Pflichten des Anbieters von krypto-dienstleistungen des originators
Artikel 14 – Bei Kryptowertetransfers zu übermittelnde Angaben
Artikel 15 – Sammeltransfer von Kryptowerten
Abschnitt 2 – Pflichten des Anbieters von krypto-dienstleistungen des begünstigten
Artikel 16 – Feststellung fehlender Angaben zum Originator oder zum Begünstigten
Artikel 17 – Kryptowertetransfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zum Originator oder zum Begünstigten
Artikel 18 – Bewertung und Verdachtsmeldung
Abschnitt 3 – Pflichten zwischengeschalteter Anbieter von krypto-dienstleistungen
Artikel 19 – Aufbewahrung der beim Transfer übermittelten Angaben zum Originator und zum Begünstigten
Artikel 20 – Feststellung fehlender Angaben zum Originator oder zum Begünstigten
Artikel 21 – Kryptowertetransfers mit fehlenden Angaben zum Originator oder zum Begünstigten
Artikel 22 – Bewertung und Verdachtsmeldung
KAPITEL IV – Von Zahlungsdienstleistern und Anbietern von Krypto-Dienstleistungen anzuwendende gemeinsame Maßnahmen
Artikel 23 – Interne Strategien, Verfahren und Kontrollen zur Gewährleistung der Umsetzung restriktiver Maßnahmen
KAPITEL V – Informationen, Datenschutz und Aufbewahrung von Aufzeichnungen
Artikel 24 – Erteilung von Informationen
Artikel 25 – Datenschutz
Artikel 26 – Aufbewahrung von Aufzeichnungen
Artikel 27 – Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden
KAPITEL VI – Sanktionen und Überwachung
Artikel 28 – Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Maßnahmen
Artikel 29 – Besondere Bestimmungen
Artikel 30 – Bekanntmachung von Sanktionen und Maßnahmen
Artikel 31 – Anwendung von Sanktionen und Maßnahmen durch zuständige Behörden
Artikel 32 – Meldung von Verstößen
Artikel 33 – Überwachung
KAPITEL VI – Durchführungsbefugnisse
Artikel 34 – Ausschussverfahren
KAPITEL VIII – Ausnahmeregelungen
Artikel 35 – Vereinbarungen mit Ländern und Gebieten, die nicht Teil des Unionsgebiets sind
KAPITEL IX – Sonstige Bestimmungen
Artikel 36 – Leitlinien
Artikel 37 – Überprüfung
KAPITEL X – Schlussbestimmungen
Artikel 38 – Änderungen der Richtlinie (EU) 2015/849
Artikel 39 – Aufhebung
Artikel 40 – Inkrafttreten

Deutsch

Englisch

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX:32023R1113