Neue Transparenz der wirtschaftlichen Eigentümer nach Kapitel IV GWVO
Neue Transparenz der wirtschaftlichen Eigentümer nach Kapitel IV GWVO Mit der Verordnung (EU) 2024/1624 (GWVO) hat die Europäische Union das Konzept des wirtschaftlichen Eigentums von einem weitgehend schwellenwertgetriebenen Ansatz zu einem geschlossenen, struktursicheren Transparenzsystem weiterentwickelt. Kapitel IV GWVO (Artikel 51-62 GWVO) fragt nicht mehr, ob wirtschaftliche Eigentümer identifiziert werden können. Es schreibt verbindlich vor, wie sie in jeder denkbaren rechtlichen Struktur zu identifizieren sind – und wie diese Identifikation zu dokumentieren, fortzuschreiben und prüfungssicher nachzuweisen ist. Dies ist keine inkrementelle Reform. Kapitel IV ersetzt fragmentierte Beteiligungslogiken durch einen einheitlichen, unmittelbar geltenden EU-Standard. Von Beteiligungsschwellen zu struktureller Transparenz In früheren Geldwäsche-Regimen wurde wirtschaftliches Eigentum häufig aufRead More →