Neue Anforderungen an die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung nach Art. 26 Abs. 1 GWVO
Neue Anforderungen an die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung nach Art. 26 Abs. 1 GWVO Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1624 (GWVO) markiert einen grundlegenden Wendepunkt im europäischen GW/TF-Rahmenwerk. Was bislang als Kombination aus Transaktionsmonitoring und periodischen Überprüfungen verstanden wurde, wird nun zu einer einheitlichen, integrierten rechtlichen Verpflichtung erhoben: der kontinuierlichen Überwachung der gesamten Geschäftsbeziehung. Diese Vorschrift verfeinert bestehende Praktiken nicht lediglich. Sie beseitigt siloartige GW/TF-Architekturen und etabliert einen beziehungszentrierten, risikokalibrierten Überwachungsstandard, dessen Nachweis Aufsichtsbehörden von Beginn der Anwendung der GWVO an erwarten werden. Die kontinuierliche Überwachung richtet sich auf die Geschäftsbeziehung – nicht nur auf Transaktionen Art. 26 Abs. 1 GWVO verpflichtet VerpflichteteRead More →