Neue Schulungsanforderungen nach Art. 12 GWVO
Neue Schulungsanforderungen nach Art. 12 GWVO Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1624 (GWVO) ist die Sensibilisierung für Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsanforderungen kein „weiches“ Governance-Thema mehr. Artikel 12 GWVO begründet eine unmittelbar geltende, rechtlich verbindliche Organisationspflicht für alle Verpflichteten in der Europäischen Union. Die Vorschrift verpflichtet Verpflichtete, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass relevante Personen Kenntnis haben von: Diese Pflicht gilt unabhängig von nationaler Umsetzung und ist durch Aufsichtsbehörden und die AMLA durchsetzbar. Vom Art. 12 GWVO erfasster Rechtsrahmen Artikel 12 GWVO verweist ausdrücklich auf drei Regelungsebenen, die von Awareness-Maßnahmen abzudecken sind. Kenntnis der Verordnung (EU) 2024/1624 (GWVO) Mitarbeitende und vergleichbare Personen müssen die sichRead More →